AGB und Kundeninformationen

MAM Technik AG, CH-5073 Gipf-Oberfrick

Allgemeine Geschäftsbedigungen

 

1. Vertragsgrundlagen:
Diese allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil eines jeden Kaufvertrages. Sie gehen allfälligen
Einkaufsbedingungen eines Kunden vor.

2. Produktangaben und Preise:
Die Preise gelten freibleibend und können jederzeit widerrufen werden. Sie verstehen sich in Schweizerfranken,
exkl. MWST und Fracht (wenn nicht anders vereinbart).Mangelnde Lieferbarkeit und Irrtum bleiben vorbehalten.

3. Zahlung:
Alle Zahlungsarten sind direkt an uns zu leisten. Bei verspäteter Zahlung sind wir zur Anrechnung von
Verzugszins berechtigt (zur Zeit 5%).

6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Gegenstände sowie verbauten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum und
dürfen daher bis dahin weder verkauft noch verpfändet werden.
(Art.715 und ff. Z.G.B.) Hiermit gibt der Käufer ausdrücklich seine Zustimmung zur Eintragung des
Eigentumsvorbehalts in das zuständige Eigentumsvorbehalts-Registers.

7. Lieferung:
Wird nichts anderes vereinbart, so verstehen sich unsere Preise ab MAM, Am Mosterbach 20, 5073
Gipf-Oberfrick. Auf Anfrage können Produkte versendet oder geliefert werden. Die Preise werden
individuell bekanntgegeben.

8. Lieferzeit:
Die Lieferzeit wird so genau wie möglich angegeben. Ein Gewähr für unbedingte Einhaltung kann jedoch nicht
geleistet werden. Entschädigungsansprüche irgendwelcher Art wegen Überschreitungen der Lieferfrist werden
nicht anerkannt.

9. Versand:
Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Reklamationen wegen Beschädigung während des Transportes müssen vor Entgegennahme der Sendung angebracht werden.

10. Reklamationen:
Reklamationen wegen fehlender Teile sowie sichtbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert
48 Stunden nach Eingang der Sendung beim Kunden der MAM telefonisch oder per Mail gemeldet werden.

11. Verpackung:
Allfällige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und in der Regel nicht zurück genommen.

12. Montage:
Die Übernahme der Montagekosten erfolgt nach jeweiliger spezieller Vereinbarung.

13. Garantie:
Wir gewähren Garantie für gute Leistung und Solidarität unserer Maschinen für die Dauer von zwei Jahren
(wenn nicht anders vereinbart), in der Weise, dass Teile, die infolge Material- oder Konstruktionsfehlers Schaden
genommen haben, nach unsere Wahl gratis ersetzt oder repariert werden, sofern man uns die defekten teile
franko einsendet. Die Garantie ist auf den Ersatz defekter Teile beschränkt und erstreckt sich nicht auf die
damit zusammenhängenden Montagearbeiten. Deplacierungsspesen und Arbeitslöhne gehen zu Lasten des
Käufers. Weitergehende Ansprüche für Betriebsstörung, Zeitverlust usw. anerkennen wir nicht. Die Garantie setz
Beachtung unsere Betriebsvorschriften voraus. Sie erstreckt sich nicht auf normale Abnutzung an
Verschleissteilen. Ein Garantieanspruch darf nicht als Zurückhaltung fälliger Zahlungen dienen. Die Garantiepflicht
erlischt in allen Fällen sofort, wenn von anderer Seite ohne unsere Einwilligung Änderungen oder Reparaturen
vorgenommen werden. Für Teile von Zulieferer gelten die entsprechenden Garantiezeiten. Garantie für
Occasions-Maschinen nach Vereinbarung.

14. Höhere Gewalt:
Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflussbaren Ereignisse und Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Wir sind berechtigt, Aufträge ohne Entschädigung ganz oder teilweise zu
annullieren, wenn höhere Gewalt, sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder unterwegs, deren Erfüllung
verunmöglichen.

15. Datenschutz
Die MAM nimmt nur die für die Bestellung erforderlichen Daten auf und benutzt diese ausschliesslich für die Zwecke der Abwicklung der Bestellung und des Betriebes der MAM. Die Daten werden von uns entsprechend der
Datenschutzgesetzgebung innerhalb der Schweiz bearbeitet und vertraulich behandelt. Wir geben keine Daten an
Dritte weiter. Die Daten werden lediglich für Eigenwerbung verwendet. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies
von Seiten des Kunden an die MAM gemeldet werden.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen der Käuferin oder dem Käufer und MAM unterliegt ausschliesslich dem schweizerischen Recht
unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist
Laufenburg AG. MAM ist jedoch berechtigt, die Käuferin oder den Käufer auch bei einem anderen zuständigen
Gericht, insbesondere am Wohnort der Käuferin oder des Käufers, einzuklagen.

Gipf-Oberfrick, 01.01.2018